Zusatzurlaub nach Kündigung (Zusatzurlaub)

Manfred Lehmann, Mainz, Rheinland-Pfalz, Thursday, 09.02.2012, 13:40 (vor 4483 Tagen) @ Koste

» Hallo Koste

die erste Frage ist, kann er den Ausweis nicht einfach verlängern lassen, geht ja in der Regel problemlos. Selbst wenn er das nicht kann, hat der Ausweis noch eine Nachwirkung von 3 Monaten, gilt also bis 30.11.2012.
Widerspruch kann er ja erst einlegen, wenn ein Bescheid vorliegt. Sollte dies der Fall sein, ist das die einfachste Art ins nächste Jahr zu kommen.
Er kann aber auch einen Veränderungsantrag stellen, dann bleibt er auch im Verfahren.

mfg
Manfred Lehmann


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