Zusatzurlaub nach Kündigung (Zusatzurlaub)
Hallo Koste,
kann ich leider nicht sagen, dass kann man nur aus dem TV/ArbV ersehen, denn hier könnten wegen der Vertragsfreiheit die Tarifpartner oder in nicht tarifierten Betrieben AG und AN sowohl das eine wie das andere vereinbart haben.
PS: 24 Tage gesetzl. Urlaub auch nur bei einer 6-Tage-Woche lt. ArbV/TV. Denn der gesetzliche Urlaubsanspruch ist immer 4 Wochen!