Zusatzurlaub nach Kündigung (Zusatzurlaub)

hackenberger, Monday, 13.02.2012, 12:57 (vor 4479 Tagen) @ Koste

Hallo Koste,

kann ich leider nicht sagen, dass kann man nur aus dem TV/ArbV ersehen, denn hier könnten wegen der Vertragsfreiheit die Tarifpartner oder in nicht tarifierten Betrieben AG und AN sowohl das eine wie das andere vereinbart haben.


PS: 24 Tage gesetzl. Urlaub auch nur bei einer 6-Tage-Woche lt. ArbV/TV. Denn der gesetzliche Urlaubsanspruch ist immer 4 Wochen!


Urlaubsanspruch-bei-Kuendigung

Informationen zum Thema Urlaub, Urlaubsanspruch


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