Mitarbeiter lehnt BEM ab (BEM)

hackenberger, Thursday, 16.02.2012, 12:14 (vor 4475 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo SBV_AZHV,

Wichtig zu beachten ist, dass ein BEM nur durchgeführt werden kann, wenn der betroffene Arbeitnehmer zustimmt. Lehnt er dieses nachweislich ab, schwinden seine Aussichten in einem möglichen Kündigungsschutzprozess.


Siehe hierzu die Grundsatzentscheidung des [link=http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS>State=340&Db=4&GIX=R/R2744&SORT=R09]Bundesarbeitsgerichts![/link] Quelle: REHADAT

Kontextlinks:
[link=http://www.dashoefer.de/Online-Angebote/Newsletter/PersonalGate/>cid=5632]Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung[/link]
Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) – BEM


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