Mitarbeiter lehnt BEM ab (BEM)
Hallo SBV_AZHV,
Wichtig zu beachten ist, dass ein BEM nur durchgeführt werden kann, wenn der betroffene Arbeitnehmer zustimmt. Lehnt er dieses nachweislich ab, schwinden seine Aussichten in einem möglichen Kündigungsschutzprozess.
Siehe hierzu die Grundsatzentscheidung des [link=http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS>State=340&Db=4&GIX=R/R2744&SORT=R09]Bundesarbeitsgerichts![/link] Quelle: REHADAT
Kontextlinks:
[link=http://www.dashoefer.de/Online-Angebote/Newsletter/PersonalGate/>cid=5632]Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung[/link]
Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) BEM