BR stimmt gegen den Integrationsamt (Kündigung)

hackenberger, Thursday, 23.02.2012, 11:28 (vor 4468 Tagen) @ Christiane

Hallo Christiane,

was bedeute es genau> Der BR wird bei Kündigungen "nur" gehört. Der AG ist an die Entscheidung des BR nicht gebunden. Der AG ist aber an die Entscheidung des IA gebunden. Versagt also das IA die Zustimmung zur Kündigung, so muss der AG diesen Bescheid anfechten. § 85 SGB IX.

Hier wären also ggf. einmal Einzelheiten von Interesse, warum der BR so handelt. Der BR ist verpflichtet auch das SGB IX zu beachten. Das ergibt sich u.a. aus § 80 Abs. 1 SGB IX.

Letztlich kann die SchwbV ja Beschlüsse des BR gem § 95 Abs. 4 SGB IX aussetzen. Sie kann weiter dieses Thema in einer Schwerbehinderteninfo und -versammlung behandeln und auch in einer Betriebsversammlung dieses einbringen. Also den BR dann in der Betriebsversammlung auf dieses Thema ansprechen und Aufklärung für sein Verhalten verlangen.

Es ist nun einmal so, dass es durchaus unterschiedliche Sichten und Meinungen als beim Thema "Kündigungen allgemein" und "Kündigungen von Schwerbehinderten" gibt.

Wenn der BR aber einer Kündigung zustimmt zu welcher das IA die Zustimmung verweigert hat, wäre es bedenklich.


PS: Ergänze bitte dein Profil noch etwas, anzuwendende Arbeitsrecht/Gesetz und Anzahl der Schwbs und bei GSBV Anzahl der SBVn


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