BR stimmt gegen den Integrationsamt (Kündigung)

hackenberger, Thursday, 23.02.2012, 12:12 (vor 4468 Tagen) @ Hotte

Hallo Christiane,

duchs Hotte(s) Antwort habe ich mir nun auch noch einmal Deine Frage etwas genauer angesehen.

Ist es wirklich so IA stimmt der Kündigung zu und BR lehnt ab als widerspricht dieser>

Wenn Dem so ist, dann verstehe ich Deine Frage ganz ehrlich als GSBV nicht. Denn eine GSBV/SBV sollte sich ja so auch das Gesetz für den Erhalt von Beschäftigungsverhältnissen einsetzen.

Dann spreche ich im Gegenteil dem BR meine Anerkennung aus. Denn BR sollten eigentlich i.d.R. immer der Kündigung widersprechen um so dem AN die "besseren Karten" in Klageverfahren zu ermöglichen, also Klage auf Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss eines Kündigungsschutzklageverfahrens, was ja beim Gang durch die Instanzen lange dauern kann. Denn diese geht nur wenn der BR der Kündigung widersprochen hat.

Hnweis: Das IA prüft und behandelt bei § 85 SGB IX Verfahren ja nach ganz bestimmten Fakten. Weiteres hierzu siehe § 88 Entscheidung des Integrationsamtes und § 89 Einschränkungen der Ermessensentscheidung SGB IX.

So erteilt i.d.R. das IA stets die Zustimmung, wenn es um betriebsbedingte Kündigungen geht. Es sei dem IA ist es bekannt, dass hier die Sozialauswahl nicht ordnungsgemäß gelaufen wäre.

Es verweigert i.d.R. die Zustimmung, wenn die Gründe der Kündigung in der Behinderung liegen. Auch i.d.R. wenn für das IA erkennbar dem AG die weitere Beschäftigung zumutbar ist.

Dieses sind alles auch Fakten welche im Rahmen der Anhörungen durch das IA behandelt werden.

Alles weitere ist dann die Sache des ArbG im Rahmen einer Kündigungsschutzklage.


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