Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen und Arbeitsgruppen (Umgang mit BR / PR)

Sandra, Hessen, Tuesday, 28.02.2012, 15:49 (vor 4459 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

heute hat der BR eine Ausschussitzung gemacht und mich als SBV nicht eingeladen mit der Begründung, daß es sich um Themen handeln tut was Schwerbehinderte nicht betrifft. Es ging um die Seminare vom Betriebsrat, welche ausgearbeitet wurden, bzw. wer wann wohin fährt.
Nach § 95 Abs. 4 SGB IX hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht zur Teilnahme an allen Sitzungen und Ausschüssen.
Meiner Meinung nach müßte mich der Betriebsrat einladen und ob ich der Sitzung beiwohne oder nicht, entscheide ich immer noch selbst.
Oder wie seht Ihr das >
Der Betriebsrat wollte nach unserem Streitgespräch auch was schriftliches von mir haben, wo drin steht, daß ich der Sitzung beiwohnen kann, obwohl es nicht um Schwerbehindertenangelegenheiten geht. Meiner Meinung nach bin ich im Recht. Ich hab doch uneingeschänktes Teilnahmerecht, egal um welches Thema es geht.

Gruß Sandra


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