Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen und Arbeitsgruppen (Umgang mit BR / PR)

Doris, Tuesday, 28.02.2012, 15:54 (vor 4459 Tagen) @ Sandra

» Der Betriebsrat wollte nach unserem Streitgespräch auch was schriftliches von mir haben, wo drin steht, daß ich der Sitzung beiwohnen kann, obwohl es nicht um Schwerbehindertenangelegenheiten geht.

Hallo Sandra,

die Antwort findest Du im amtl. Fachlexikon Behinderung & Beruf. Abgesehen davon irrt der BR-Vorsitzende, wenn er meinen sollte, dass bei diesem TOP schwerbehindertenrechtiche Bezüge ausgeschlossen wären, wie nachfolgende [link=http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS>State=340&Db=4&AKT=HPV%20TL%202960%2F87]Rechtspechung[/link] exemplarisch zeigt. Dabei geht es z.B. darum, dass die SBV ihren Einfluss geltend macht, dass auch einzelne BR-Mitglieder auf schwerbehindertenrechtiche Seminare geschickt werden:

"Auch wenn die Schwerbehindertenvertretung dem Personalrat als ordentliches Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Personalratsmitglied Kenntnisse auf dem Spezialgebiet des Schwerbehindertenrechts aneignet."
[link=http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS>State=340&Db=4&AKT=HPV%20TL%202960%2F87]VGH Hessen[/link], Beschluss vom 15.11.1989, HBV TL 2960/87

--
Viele Grüße
Doris


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion