Wiedereingliederung - Unregelmäßige Stundenaufteil. (BEM)

WoBi, Thursday, 01.03.2012, 12:18 (vor 4465 Tagen) @ Sander

Hallo,

der Kollege ist Betriebsrat ( nicht Thema dieses Forums),also Gleichzusetzen mit der SBV. Betriebsrat und SBV sind Ehrenämter. Die Tätigkeitszeit gilt nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Die Tätigkeitszeit ist wie Arbeitszeit zu vergüten. Zeiten über die persönliche Arbeitszeit hinaus, sind vorrangig als Freizeitausgleich zu nehmen. Hier hat der Kollege einen gestaltbaren "Spielraum".
Näheres ist im BetVG § 37 Abs. 3 geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__37.html

Hinweis für SBV: SGB IX § 96

--
Gruß
Wolfgang


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