Rechtzeitige Einbindung des Nachfolgers (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo Hans-Peter,
ich habe die Anfrage so verstanden, dass der Kollege "zweigleisig" fahren will. Einarbeitung des Nachfolgers. Wenn er nun zurück tritt, hat er doch kein Mandat mehr und keine Rechte als GSBV aufzutreten.
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Gruß
Morgenröte