Rechtzeitige Einbindung des Nachfolgers (Gesamt-Konzern-SBV)
Guten Morgen,
ich bin bei uns VPS und GVPS. In 1 1/2 Jahren werde ich in Rente gehen. Ich habe nun vor, meinem örtlichen Vertreter die Gesam-Schwerbehindertenvertretung zu übergeben. Natürlich nur mit Einverständinis der VPS unseres 2. Betriebes. Die Gründe hierfür sind: Zum einen die eigene Entlastung für die Restzeit, zum anderen möchte ich meinem Stellvertreter Zeit geben, in die Aufgaben hineinzuwachsen und wir können uns als VPS und GVPS noch bequem gedanklich austauschen.
Geht das rechtlich> Oder muss die GVPS zwingend eine VPS sein> Die Kommentare geben hierzu nichts her.