BEM (Allgemeines)

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Wednesday, 07.03.2012, 09:41 (vor 5343 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,
ein schwerbehinderter Beschäftigter hat ein ruhendes Arbeitsverhältnis, ist in ALG I Bezug und der Arbeitgeber ladet ihn zum Gespräch ( Betriebliches Eingliederungsmanagement) ein.
Meine Frage: Findet dieses Gespräch nicht zu spät statt>
Dieses Gespräch hätte doch schon längst von Seiten des Arbeitgebers initiiert werden müssen>
Offenbar möchte der AG kündigen> und stellt fest, das er das BEM verabsäumt hat>
Herzliche Grüsse vom Maulwurf:-P


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