BEM (Allgemeines)
Hallo,
ich möchte noch anmerken, daß eine SBV sowieso prüfen sollte, ob die allgemeinen Regeln des BEM überhaupt auf die Situation der sbM anwendbar sind.
Im Zweifelsfall sollte eine SBV den Abschluß einer eigenen Integrationsvereinbarung anstreben. Diese kann zwar ruhig auf dem jeweiligen BEM aufbauen, sollte aber zusätzliche Regeln enthalten um zB den über die BEM-Vorraussetzungen hinausgehenden Vorraussetzungen des § 84 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gerecht zu werden.
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&Tschüß
Wolfgang