BEM (Allgemeines)
Hallo Maulwurf,
wenn es bisher keines gab bzw. angeboten wurde ist es zu spät. Denn bekannlich lt. SGB I X § 84 Abs 2 sobald in den letzten 12 Monaten 6 Wchen AU gegeben ist.
Doch dann haben hier SchwbV und BR auch "geschlafen", denn sie hätten es einfordern MÜSSEN.
Weiter, dass unterlassen des BEM macht eine Kündigung aus Gründen der Gesundheit NICHT rechtswidrieg, so auch das BAG. Der AG hat dann nur eine höher Beweislast, dass auch mit BEM die Kündigung erfolgt wäre.
Einzig bei Schwerbehinderten, hätte das IA ohne BEM wohl im SGB IX § 85er Verfahren die Zustimmung zur Kündigung verwigert bis nach einem BEM.
Man kann nun auf den Sachstand des verspäteten BEM hinweisen und das IA und den Betroffenen in Kopie nehmen.