Wichtiges aktuelles BAG Urteil (Kündigung)

hackenberger, Sunday, 11.03.2012, 10:08 (vor 4437 Tagen) @ ke061005

Hallo,

das Urteil ist nicht mehr so ganz neu und wir haben es [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=13979&page=1&category=0&order=subject&descasc=ASC]hier[/link] auch schon behandelt! Auch in der Fachpresse ist es schon seit Wochen Thema, mit teils sehr unterschiedliche Interpretationen.

Was aber hier wichtig ist, ist dass man bevor wir die Auswirkungen dieses Urteils erkennen und beschreiben kann die schriftliche Urteilsbegründung abwarten muss.

Denn es stellt sich die Frage, wirkt dieses Urteil nur wie in dem hier behandelten Fall bei Vorbereitungen von Kündigungen, dann wäre es verständlich und nachvollziehbar oder hat der Senat hier eine grundsätzliche Entscheidung betreffend dem Fragerecht und der Pflicht der wahrheitsgemäßen Beantwortung nach 6 Monaten getroffen. Wie aber auch die Frage, was sind dann die Folgen bei unwahrheitsgemäßer Beantwortung> Dieses auch im Zusammenhang mit der Entscheidung des 2 Senates vom 07.07.2011 "Falsche Antwort bei der Frage nach Schwerbehinderung BAG, Urteil vom 07.07.2011, Az: 2 AZR 396/10"

Denn es stehen sich hier auch 2 Rechte konträr gegenüber. Auf der einen Seite das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Beschäftigten und die sich aus dem SGB IX für ihn ergebenen besonderen Rechte und auf der anderen Seite die Pflichten und die sich hieraus ergebenen Rechte des Arbeitgebers.

Weiter ergibt sich die Frage, wie werden hier dann ggf. die Rechte z.B. von befristeten schwerbehinderten Beschäftigten geschützt> Denn es könnte ja sein, dass ein AG dann ggf. bei Wissen einer Schwerbehinderung dann solche Arbeitsverträge ggf. nicht entfristet oder verlängert. Denn es ist dann leider nicht immer zu belegen, dass dieses aus Gründen der Behinderung erfolgt. So würde dann der eigentlich gegebene Schutz aus dem SGB IX und dem AGG teils leider ins Leere laufen.

Also, noch viele offene Fragen, welche man erst nach Vorliegen der schriftlichen Begründung behandeln kann.

Dass alles sollte man auch sofern hier nun dieses Thema vom bzw. mit dem AG wird beachten und entsprechend einbringen. Also stets der Hinweis, es ging im vor dem BAG verhandelten Fall „ausschließlich um die Vorbereitung von Kündigungen“. Es ging nicht um die grundsätzliche Frage. Diese Beachtung des verhandelten Rechtsfalles ist auch beim BAG, Urteil vom 07.07.2011, Az: 2 AZR 396/10 sehr wichtig. Wie aber auch sonst stets bei Urteilen. Also nie nur einen Satz oder Absatz herauslesen.

PS: Man erkennt auch hier, regelmäßig mitlesen kann zu guten Information hilfreich sein. Auch immer wieder die Startseite und die Seiten mit den Urteilen lesen. Denn auch auf diesen Seiten haben wir stets neues aufgeführt. ;-)

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