Wählerliste (Wahlen)
Hallo Ole,
ist hier wirklich ein NEUER BETRIEB/ NEUE DIENSTSTELLE entstanden oder "nur" eine Zusammenlegung> Hat/ musste auch der BR/PR neu gewählt/ wählen>>
Denn nur dann muss die SchwbV neu gewählt werden.
Denn wenn nur eine Eingliederung stattgefunden hat haben ggf. keine Neuwahlen stattzufinden.
Notfalls erst mal noch einmal ins Gesetz §94 SGB IX und die Wahlordnung schauen ob Neuwahlen stattfinden müssen/ können.
Der Wahlvorstand muss in geeigneter Weise sicherstellen, dass alle welche ein berechtigtes Interesse haben dort Einsicht nehmen können. So das Gesetz und die Wahlordnung.
Auf den Sonderseiten zur Wahl findest Du alles wichtige, wie auch Links zur Wahlbroschüre und Wahlordnung sofern Du/ Ihr diese nicht selbst vor Ort habt. Weiter gibt es auch sehr viel Forumsbeiträge zum Thema.
PS: Du weist ja die Grenzen zur Bildung einer SchwbV sind die gleichen wie die des BR/PR. Dieses nur weil Du Dortmund und Paderborn als Betriebe schreibst.