Wählerliste (Wahlen)

Doris, Tuesday, 20.03.2012, 12:18 (vor 5328 Tagen) @ ole

» Das Problem ist, dass diejenigen, die sich zur Wahl stellen wollen, nicht wissen, wer wahlberechtigt ist.

Hallo Ole,

ich halte es von vorn herein für rechtlich problematisch, die Wählerliste nur in einer einzigen von mehreren Dienststellen auszulegen, sofern auch in den anderen Dienststellen schwerbehinderte Menschen mit aktivem Wahlrecht beschäftigt sein sollten. Das verletzt aus meiner Sicht ganz offensichtlich und grob die Chancengleichheit bei der Sammlung von Stützunterschriften. Das halte ich daher schlicht für unfair, die Wählerliste nur in einer einzigen Dienststelle in Dortmund für den gesamten "Wahlbezirk" auszulegen. Das geht m.E. schon deswegen nicht, weil es die Ausübung des passiven Wahlrechts teilweise unzulässig erschwert und die Paderborner gegenüber den Dortmundern ganz erheblich benachteiligt. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.

Da sollte sich der Wahlvorstand schleunigst was einfallen lassen, um sich nicht den Vorwurf unfairer Wahlen bzw. dem Anschein der Parteilichkeit auszusetzen. Das provoziert geradezu Wahlanfechtungen.

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Viele Grüße
Doris


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