Behinderung im Amt (Allgemeines)
Hallo,
erst einmal auch hier die Bitte, bitte alles Teilnehmer ansprechen.
» mein Dienstherr (DH) versucht gerade, genau auf die gleiche Schiene meine
» Mandatsarbeit einzuschränken. Die bisherige Personalchefin hat meine
» Anhebung der Freistellung von ehemals 20 % auf jetzt 50 % über 2 Jahre
» kommentarlos akzeptiert.
Es gibt nur den Anspruch auf Freistellung lt. SGB IX. Diese kann man ja alles auch hier im Forum bzw. unter A-Z nachlesen. Also KEINEN erworbenen Besitzstand.
» In einem BEM vom heutigem Tage war dies Thema mit der Begründung, dass man
» meine Zeiten erfasse, um den Personalumfang für meinen Dienstposten
» bemessen zu können. Mein Dienstposten wurde kürzlich organisatorisch
» untersucht und ich habe Personalmangel geltend gemacht.
SchwbV-Tätigkeiten gehören nicht zu den arbeitsvertraglichen Tätigkeiten und können daher auch nicht zur Ermittlung dieser herangezogen werden.
Man kann nur Aufzeichnungen dazu nutzen um zu erkennen in welchem Umfang können arbeitsvertragliche Tätigkeiten wahrgenommen werden.
Also, das Thema Freistellung haben wir nun wie auch was könnte Mandatsbehinderung sein sehr ausführlich behandelt. Es gibt da auch nichts Neues.