Gültigkeit des Ausweises (Allgemeines)

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Friday, 20.04.2012, 08:47 (vor 5299 Tagen)

Liebe Schwerbehindertenvertreter!
Hier meldet sich der Maulwurf,bei diesem frühlingshaften Tag macht es mir mal wieder Spaß auf unserer Seite zu "wühlen".
Scherz beiseite:
Es liegt bei einem Mitarbeiter ein Grad der Behinderung von 50 vor.
Auf Grund der Heilungsbewährung wurde ihm die Schwerbehindeteneigenschaft aberkannt,der SB- Ausweis wurde im laufenden Widerspruchsverfahren bis 12/2012 verlängert,Wochen später erhielt der betroffene Mitarbeiter_den ablehnenden Widerspruchsbescheid vom Versorgungsamt.Hiernach ist der Ausweis nur noch mit Schutzfrist nach 116 SGB IX bis Mai 2012 gültig.
Meine Frage an Euch: Was ist gültig, der verlängerte SB - Ausweis oder die im Widerspruchsbescheid angegebene Schutzfrist bis Mai 2012.>

In einer früheren Angelegenheit wurde mir vom Versorgungsamt mitgeteilt, die Angaben im Ausweises sind gültig.

Eure Meinung interressiert mich.

Ein schönes Wochenende für Euch.:-P :-D

Der Maulwurf


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