Gültigkeit des Ausweises (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 20.04.2012, 10:48 (vor 5299 Tagen) @ maulwurf

Hallo,

entscheidend ist IMMER der amtl. Bescheid. Der Ausweis hat NUR deklaratorischen Charakter.

Aber man kann ja ggf. versuchen einen neuen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung stellen, wenn es noch andere gesundheitliche Merkmale gibt oder den Klagewege gegen den abgelehnten Widerspruch gehen.


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