Entscheidung über richtiges Wahlverfahren (Wahlen)
Hallo zusammen,
da mir dieses Forum schon einmal bei einer kniffligen Aufgabe sehr gute Hilfe und Anregungen gegeben hat hier ein Thema, das mich als SBV demnächst betreffen wird und in dem ich gerne Ratschläge/Meinungen hätte; leider habe ich bisher in dem Forum nicht das richtige gefunden:
Ich bin in einer Bank die SBV für 24 Schwerbehinderte. Es steht eine Fusion mit einer anderen Bank an, die (soviel ich bisher erfahren konnte) 13 Schwerbehinderte hat.
Da in der anderen Bank keine SBV existiert (die haben nur eine Behindertenbeauftragte!> und das ist lustigerweise die Sekretärin des Vorstandes
) bin ich mit Unterstützung des BR seit geraumer Zeit mit im Boot was Fusionsverhandlungen bzw. Abschluss einer Fusionsvereinbarung betrifft.
Soweit so gut; in der Fusionsvereinbarung haben wir festgehalten, dass ich nach erfolgter Zusammenlegung der Betriebe (die Bank für die ich tätig bin ist die fusionierte, also "untergehende" Bank) Anfang 2013 die neuen Wahlen einleiten werde.
Rein Formal ist es ja so, dass zwingend das vereinfachte Wahlverfahren vorgeschrieben ist, was auch bisher so war; weiterhin dafür spricht, dass beide Banken zusammen dann immer noch weniger als 50 Schwerbehinderte haben.
Jedoch habe ich in diversen Kommentierungen und Urteilen die Auslegungen für einen weiteren erwähnten Aspekt, nämlich die räumliche Entfernung mal näher angeschaut.
Meiner bisherigen Infos nach ist der begriff der "räumlich weit auseinander liegenden Teile" gem. Gesetz nicht wirklich näher bestimmt.
Wenn ich mich nach den bisher von mir durchforsteten Urteilen richte, dann wird eine Entfernung von ca. 40 km als grenzwertig zur Durchführung des förmlichen Wahlverfahrens angesehen. 60 km sind hingegen schon zu viel...
In der dann fusionierten Bank geht es um insgesamt 41 Filialen mit Entfernungen von mehr als 40 km zum Hauptsitz. Ich bin und werde wohl auch künftig in der Hauptstelle tätig sein.
Ich tendiere daher eher zum förmlichen Wahlverfahren, zudem man in der anderen Bank bisher nicht wirklich gut mit dem Thema Schwerbehinderung umgegangen ist.
Da ich streng genommen auch für die Schwerbehinderten der anderen Bank (noch) nicht zuständig bin, habe ich nicht wirklich Informationen in welchen der Filialen überall Betroffene sitzen. Zudem glaube ich, dass es einige gibt, die sich bisher nicht dem Arbeiteber gegenüber geoutet haben.
Dies würde ich alles mit dem förmlichen Verfahren unter einen Hut bekommen, da ja dann durch Wahlausschreiben etc. eine größere Masse erreicht werden kann.
Bei einem vereinfachten Wahlverfahren sehe ich die Problematik, dass sich von der anderen Bank dann keiner traut zur Versammlung zu kommen. Durch das förmliche Wahlverfahren könnte ich wie gesagt alle besser erreichen und ich denke, dass die Wahl dann auf jeden Fall erfolgreicher wäre....
Wie seht ihr das> Wäre für Meinungen und natürlich auch adequaten Lösungsvorschlägen sehr dankbar...
Ein schönes Restwochenende und schon einmal einen entspannten Feiertag übermorgen !!
Chrissly