Entscheidung über richtiges Wahlverfahren (Wahlen)
Guten Abend Bernhard,
vielen Dank für die ausführliche Antwort, auf die ich hier noch einmal kurz eingehen will:
» Denkt man z.B. an Berlin, würde des dort
» wohl nicht so sein. Denn es ist hier auch die Frage der Erreichbarkeit der
» einzelnen Betriebe/ Betriebsteile.
Da hast du Recht; das habe ich ein wenig ausser Acht gelassen; die Bank, in der ich tätig bin (und dann auch die neu fusionierte) befindet sich eher in einem ländlich geprägten Raum; die Erreichbarkeit untereinander ist durch die vielen Filialen in kleinen Dörfern und Gemeinden doch eher nur mit viel Zeitaufwand etc. hinzubekommen, insbesonder wenn ich wirklich alle ins Boot holen will
.
»
» Es gibt eine BAG Entscheidung dazu v.07.04.2004, 7 ABR 42/03.
» http://lexetius.com/2004,949 und http://www.schwbv.de/urteile/2.html
»
» Dort ging es um Verkaufsstellen im Umkreis von 60 km. Dort war es zu weit
» weil eine Kontaktaufnahme / Erreichbarkeit zu den Betroffenen /
» Wahlberechtigten zu zeitaufwendig auf Grund der Verbindungen.
Auch wenn die "Dimension" der neuen Bank dann kleiner ist als in dem von dir erwähnten Urteil (danke übrigens für den Hinweis)kann man durchaus die Situation für die Betoffenen vergleichen.
» PS: Bei der Frage des Wahlverfahren MUSS sich zwingend ans SGB IX § 94
» gehalten werden. Bauchgefühl oder ich denke DARF NICHT SEIN.
Ja - ich weis; klar geht das SGB zwingend vor; ist auch sonst bei mir absolut kein Thema
.
Danke für die Denkanstösse - ich werde sie gut verwenden können...
Viele Grüße
Chrissly