Entscheidung über richtiges Wahlverfahren (Wahlen)

hackenberger, Sunday, 29.04.2012, 20:29 (vor 5288 Tagen) @ chrissly

Hallo,

ja leider gibt es hier keine sehr klare Regelung betreffen "räumlich nahe". Es gibt nur die von Dir gemachten Aussagen. 60 km kann zu weit sein, muss aber nicht immer zwingend so sein. Denkt man z.B. an Berlin, würde des dort wohl nicht so sein. Denn es ist hier auch die Frage der Erreichbarkeit der einzelnen Betriebe/ Betriebsteile.

Es gibt eine BAG Entscheidung dazu v.07.04.2004, 7 ABR 42/03. http://lexetius.com/2004,949 und http://www.schwbv.de/urteile/2.html

Dort ging es um Verkaufsstellen im Umkreis von 60 km. Dort war es zu weit weil eine Kontaktaufnahme / Erreichbarkeit zu den Betroffenen / Wahlberechtigten zu zeitaufwendig auf Grund der Verbindungen.

Siehe hierzu auch LPK-SGB IX § 94 Rn 70 (Düwell Kommentar, 3 Auflage)

Siehe auch unsere Wahl-Sonderseiten und dort die weiterführenden Links und die vielen Forumsbeiträge.

Lese auch einmal alles zum Thema Übergangsmandat unter A-Z und in Beiträgen.

PS: Bei der Frage des Wahlverfahren MUSS sich zwingend ans SGB IX § 94 gehalten werden. Bauchgefühl oder ich denke DARF NICHT SEIN.


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