Zuständigkeit der Konzernschwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 22.05.2012, 09:30 (vor 5267 Tagen) @ Bubsel

Hallo,

die Aufgaben der KSchwbV sind im § 97 SGB IX geregelt. Ihre Tätigkeit ist nicht davon abhänig ob es dort einen BR gibt oder ob der BR im GBR/KBR vertreten ist.

Wichtig aber auch, sie ist KEIN Chef der GSchwV/SchwbV, also auch NICHT gegenüber diesen weisungsbefugt.


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