Zuständigkeit der Konzernschwerbehindertenvertretung (Allgemeines)
Hallo,
die Aufgaben der KSchwbV sind im § 97 SGB IX geregelt. Ihre Tätigkeit ist nicht davon abhänig ob es dort einen BR gibt oder ob der BR im GBR/KBR vertreten ist.
Wichtig aber auch, sie ist KEIN Chef der GSchwV/SchwbV, also auch NICHT gegenüber diesen weisungsbefugt.