Zuständigkeit der Konzernschwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

Bubsel, Tuesday, 22.05.2012, 15:48 (vor 5267 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für Deine Antwort. Mir ist bewusst, dass die KSBV keine Weisungsbefugnis hat. In dieser Firma ist bislang aber weder ein BR noch eine SBV installiert. Deswegen auch meine Frage, ob ich da zuständig bin.
Analog meiner Tätigkeit als GSBV hatte ich mir schon hergeleitet, dass ich für diese Firma zuständig bin.


Vielen Dank!
Bubsel

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bubsel


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