Zuständigkeit der Konzernschwerbehindertenvertretung (Allgemeines)
Hallo,
die analoge Zuständigkeit, also im örtl. Mandat wäre nur, wenn für den Betrieb keine SvhwbV und GSchwbV gegeben/ zuständig ist. Gehört der Betrieb zu einem Unternehem, so gibt es ja i.d.R. eine GSchwbV. Dann wäre es aber auch erste Pflicht sofern möglich dort örtl. Wahlen zur SchwbV einzuleiten.