Teilnahmerecht an Monatsgesprächen (Allgemeines)
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bräuchte Hilfe bei folgendem Problem: Die Gleichstellungsbeauftragte hat alle 14 Tage einen Termin mit dem Diensstellenleiter. Der Personalrat bzw. die Personalratsvorsitzende nutzt ebenfals diesen Termin als Ersatz für das Monats- bzw. Wochengespräch, bei dem eigentlich gem § 95 Abs. 4 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung ein Teilnahmerecht hat. Die PV weigert sich jedoch, mir ein Teilnahmerecht einzugestehen, mit der Begründung, dass es sich ja um ein Treffen mit der Gleichstellungsbeauftragten handle und nicht um ein Treffen mit dem PR, obwohl wie o.a. zugegeben wird, dass es der Ersatz für das Monats- bzw.ich, Wochengespräch sei. Gefühlsmäßig habe ich den Eindruck, dass die Schwerbehindertenvertretung hier nicht erwünscht ist, bin jedoch der Meinung, dass hier ein Teilnahmerecht gem o.a. § vorhanden ist. Wie seht Ihr das bzw. gibt es rechtliche Grundlagen, die meine Meinung unterstützen bzw. widerlegen.
LG
Jürgen