Teilnahmerecht an Monatsgesprächen (Allgemeines)

Doris, Wednesday, 30.05.2012, 15:37 (vor 5259 Tagen) @ jürgen

» Der Personalrat bzw. PR-Vorsitzende nutzt ebenfalls diesen Termin als Ersatz für das Monatsgespräch...

Hallo Jürgen,

das ist offensichtlicher Rechtsbruch nach der Fachliteratur, wenn die Schwerbehindertenvertretung nicht zu gemeinsamen Besprechungen, die als Ersatz für Monatsgespräche erfolgen, beigezogen wird. Monatsgespräche sind keinesfalls Exklusivveranstaltungen für Personalratsvorsitzende und Frauenbeauftragte mit der Dienststellenleitung.

Genauso wie die "Frauenbeauftragte" ([link=http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/136c/page/bshesprod.psml>pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=30&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GleichstGHE2007V3P16#focuspoint]§ 16 Abs. 5[/link] Hessisches Gleichberechtigungsgesetz) hat auch die SchwbV ein gerichtlich durchsetzbares gesetzliches Teilnahmerecht an derartigen "Ersatzgesprächen".

NB: Im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz gibt es nur den Begriff "Frauenbeauftragte", der Begriff "Gleichstellungsbeauftragte" wird dort nicht gebraucht.

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Viele Grüße
Doris


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