Recht auf....... (BEM)

Steinerin, Schl.-Holstein, Friday, 15.06.2012, 15:31 (vor 4355 Tagen)

Hallo an alle,
ich habe nun ganz viel gelesen und bin inzwischen wirr im Kopf.
Eigentlich habe ich eine ganz einfache Frage:
Hat ein AN der aus langer Krankheit zurückkommt und in seinem ursprünglichen Job auf keinen Fal aus krankheitsbedingten Gründen nicht mehr arbeiten kann, dann einen Anspruch auf irgendeinen AP> Bzw. hat er, wenn er dem AG schon mitgeteilt hat, dass er im alten Bereich nicht mehr arbeiten kann, ein Recht auf einen Arbeitsplatz> §>>>
Habe das Gefühl der AG will das aussitzen und behaupten, dass es im Moment keinen Bedarf gibt.

Liebe Grüße und danke.... ich jedenfalls konnte nicht mehr klar denken.

Steinerin


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