Recht auf....... (BEM)
Hallo,
so nun kann man besser antworten.
Also, §§ 81 Abs 4, 84 Abs 1 (sollte/müsste schon gewesen sein) und vor allem 84 Abs 2 SGB IX. Doch für den Betroffenen hier besonders seine Rechte aus § 81 Abs 4 SGB IX.
Für den BR klar auch § 81 Abs 1 und Abs 2 SGB IX und § 80 BetrVG
Also wie schon.so oft erwähnt, Kündigung nur als Ultima-Ratio. Doch wenn auch unter Beachtung des § 81 Abs 4 SGB IX und ausschöpfen aller Hilfsmöglichkeiten / Hilfen und unter Beteiligung des Integrationsamtes/-fachdienst keine Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben sind, dann heißt es leider der AG muss keinen Arbeitsplatz "zaubber/backen".
Zu dem.letzten Satz findet man ja einiges in Beiträgen, da wir dieses Thema schon hatten.