Recht auf....... (BEM)

hackenberger, Friday, 15.06.2012, 23:20 (vor 4354 Tagen) @ Steinerin

Hallo,

so nun kann man besser antworten. ;-)

Also, §§ 81 Abs 4, 84 Abs 1 (sollte/müsste schon gewesen sein) und vor allem 84 Abs 2 SGB IX. Doch für den Betroffenen hier besonders seine Rechte aus § 81 Abs 4 SGB IX.

Für den BR klar auch § 81 Abs 1 und Abs 2 SGB IX und § 80 BetrVG

Also wie schon.so oft erwähnt, Kündigung nur als Ultima-Ratio. Doch wenn auch unter Beachtung des § 81 Abs 4 SGB IX und ausschöpfen aller Hilfsmöglichkeiten / Hilfen und unter Beteiligung des Integrationsamtes/-fachdienst keine Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben sind, dann heißt es leider der AG muss keinen Arbeitsplatz "zaubber/backen". :-(

Zu dem.letzten Satz findet man ja einiges in Beiträgen, da wir dieses Thema schon hatten.


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