Kostenübernahme (Seminare / Fortbildung)

morgenröte, NRW, Monday, 16.07.2012, 16:46 (vor 4308 Tagen) @ Ironie

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» Mir ist klar, dass dies nicht rechtens ist, einen
» Hinweis auf § 96, Abs. 8 habe ich schon angebracht.
»
» Hallo Ironie,

mit deinem Hinweis auf dem entsrechende Pargrafen hast du schon alles gesagt. Hier gibt es auch keine Diskusionen. Das Gesetz sagt ja gerade, dass die Teilnahme an Seminare der AG zu tragen hat und nicht die SBV.
Sollte der AG deinen " Anteil" einbehalten würde ich einen Anwalt einschalten. Das könnte dann richtig teuer werden, ich glaube nicht, dass dein AG das gut finden würde. Eine BV (wenn es eine gibt) darf nicht gegen Gesetze zum Tragen kommen.

Gutes Verhältnis hin oder her, hier geht es um deine "Kohle".

Ich finde es schon sehr bedenklich, dass sich der BR hier heraus hält. Bringe es auf der nächsten Tagesordung in der BR-Sitzung, dann muß er handeln und dieses Problem generell überprüfen ob es gesetzeskonform ist.

--
Gruß
Morgenröte


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