Kostenübernahme (Seminare / Fortbildung)

Doris, Friday, 20.07.2012, 16:54 (vor 4304 Tagen) @ Ironie

Hallo,

die Deckelung der Erstattung von Schulungskosten ist unzulässig bzw. unverbindlich lt. Rechtsprechung, wird aber halt weiter von einzelnen AG versucht, und dann manchmal wie hier dabei erwischt...

Leitsatz:
"Die in Nr. 6c der allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums BaWü (VV-LRKG) zu § 1 BaWüRKG festgelegte Höchstgrenzenregelung für die Erstattung der Schulungskosten ist eine die Gerichte nicht bindende interne Verwaltungsvorschrift, die weder im Personalvertretungsgesetz noch im Landesreisekostengesetz eine Rechtsgrundlage hat und die deshalb die Erstattung der Schulungskosten der Höhe nach nicht begrenzen kann."
BVerwG vom 07.12.1994 - 6 P 36.93

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Viele Grüße
Doris


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