Gleichstellung und Zeitvertrag (Gleichstellung)

hackenberger, Friday, 02.09.2005, 10:38 (vor 6818 Tagen) @ Marcus

Hallo Marcus,

Gleichstellung und Zeitarbeitsvertrag ist durchaus problematisch. Hier ist vor allem der Grund der Gleichstellung noch besser darzustellen. Eine Gleichstellung ist ja grundsätzlich nur möglich um eine Beschäftigung zu erhalten oder aber eine >>>>> wegen der Behinderung <<<< drohende Kündigung abzuwehren. Es gibt auch eine Chance, wenn man zum Beispiel um eine ggf. drohende Kündigung abzuwehren gem. § 81 (4) die besonderen Rechte in Anspruch nehmen möchte, z.B. Recht auf bevorzugte Qualifizierung.

Wie auch immer, um eine Gleichstellung zu erhalten muss man eine Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses auf Grund der Behinderung belegen/begründen.

Also, wenn einer dieser Gründe greift, Widerspruch und entsprechend begründen.


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