Gleichstellung und Zeitvertrag (Gleichstellung)

hackenberger, Friday, 02.09.2005, 11:20 (vor 6819 Tagen) @ Marcus

Hallo Marcus,

ja aber!!! Siehe Gründe in der ersten Antwort. Ist der Arbeitzplatz wegen der Behinderung gefährdet> Wichtig wegen der Behinderung!! Also wenn AN betriebsbedingt gekündigt werden sollen und der Behinderte "nur" einer unter mehreren ist, reicht dieses nicht aus. Es muss die Behinderung der der Grund sein!

Wenn dem so ist Widerspruch und begründen! Gut begründen! Ggf. auch schon vorab mal ein Gespräch mit dem SB der AA.

Denke daran, sowohl der BR wie auch der AG werden in der Regel hier auch befragt und sollten die Aussagen des Betroffenen und SchwbV über den grund der Gefährdung bestätigen, sonst wird es schwierig.


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