Gesamtschwerbehindertenvertretung (Freistellung)

wegerlein, Tuesday, 24.07.2012, 22:35 (vor 4301 Tagen)

servus allerseits,
ich hätte eine frage speziell unser unternehmen betreffend.
unsere firma besteht aus 10 betriebsteilen mit jeweils gewählten sbv´s.
bei ca 8000 mitarbeitern befinden sich momentan 580 schwerbehinderte und schwerbehinderten gleichgestellte mitarbeiter im unternehmen. es gibt eine ganztags freigestellte gesamtschwerbehindertenvertretung
in keinem betriebsteil übersteigt die anzahl der sb und gg sb die anzahl von 200. demzufolge ist auch keine örtliche sbv (bis auf die 1 gewählte gsbv) freigestellt.
nun zu meiner frage: kann die gsbv auf grund der 580 sb und gg sb eine oder 2 zusätzliche freistellungen vom arbeitgeber verlangen>
wenn ja, mit welchem rechtlichen hintergrund>
vielen dank im vorraus mario


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