interne Bewerbung / Elternzeit (Allgemeines)
Hallo sedov,
hier ist eigentlich KEIN Thema der SchwbV. Denn es hat ja keinen Zusammenhang mit der Schwerbehinderung. Daher ist hier der BR gefordert. Hier haldelt es sich um einen Verstoß gegen das Elternzeitgesetz und in der Folge dann gegen das AGG. Hier also eine Diskriminierung wegen der Inanspruchnahme des Elternzeitgesetz.
Hier findet man u.a. verschiedene Rechtsprechung! hier weitere!