interne Bewerbung / Elternzeit (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 07.08.2012, 14:27 (vor 5190 Tagen) @ sedov

Hallo sedov,

was mir noch einfällt, wenn der AG eine andere Besetzung vorhat, sollte der BR wegen Verstoß gegen Gesetz "Elternzeitgesetz und AGG" dieser die Zustimmung verweigern. Dann müsste der AG sich diese ggf ersetzen lassen.

Also, hier vergleichbarer Verweigerungsgrund wie bei Verstoß gegen § 81 SGB IX.

Weiter, wenn ihr die Pflichtquote nicht erfüllt wäre hier "§ 81 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen" Abs. 1 Satz 7 und 8 zu beachten.

7 Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 93 genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern. 8 Dabei wird der betroffene schwerbehinderte Mensch angehört.

Die in § 93 genannte Vertretung ist BR und SBV und der Bewerber wären zu beteiligen!


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