Was bewirkt dier Gleichstellung ??? (Gleichstellung)

hackenberger, Monday, 12.09.2005, 18:30 (vor 6808 Tagen) @ Uwe Brönstrup

Hallo Uwe,

eine Gleichstellung "sollte" die Einstellung nicht gefährdet werden. Eigentlich "sollte" das Gegenteil erreicht werden. Du siehst aber ich schreibe bewußt "sollte". Bei einer Gleichstellung/Behinderung kann der AG durchaus besonder Förderungen (Mittel) bei einer Einstellung erhalten.

Weiter kann man zum einen eine Gleichstellung schon bei einer Beantragung auf bestimmte Sachverhalte, hier z.B. nur für die Einstellung befristen/beantragen weiter hat man jederzeit das Recht wie auch bei einer Behinderung auf eine zuerkannte Gleichstellung wieder zu verzichten (zurückgeben). Hier verhält es sich so wie bei einer Schwerbehinderung, auch hier kann man diese Anerkennung wieder ablegen (zurückgeben).

Ich habe noch folgenden Hinweis bekommen, welchen ich nicht verschweigen möchte:

Zurückgegebener Schwerbehindertenausweis:
Jemand ist kraft gesetzlicher Definition weiterhin schwerbehindert nach § 2 Abs. 2 SGB IX, auch wenn er den Schwerbehindertenausweis bzw. den Feststellungsbescheid zurückgibt oder die sonstigen Nachweise nach § 69 Abs. 2 SGB IX, da alle diese Nachweise rechtlich nur deklaratorisch und nicht konstitutive Bedeutung haben.


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