keine Beteiligung bei Abordnung (Umgang mit BR / PR)
» Hallo bruno,
Hallo Bernhard,
»
» ds SGB IX § 95 Abs. 2 ist doch eigentlich klar.
»
» Also AG muss beteiligen und ggf die MAßnahme für die Dauer von 7 Tagen
» aussetzen und die Beteiligung nachholen.
Sorry, aber das ist mE für Laien mißverständlich. Die 7-Tage-Frist des Abs. 2 Satz 2 bezieht sich nur auf die Nachholung der Beteiligung der SBV, nicht auf die Umsetzung der Maßnahme. Die Frist ist insbesondere nicht vergleichbar mit der Frist des Abs. 4 Satz 2.
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&Tschüß
Wolfgang