Kündigung nach Antragstellung auf Gleichstellung (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 31.08.2012, 11:40 (vor 4264 Tagen) @ Jensen

» Hallo in die Runde,
Hallo,

» Gilt noch das BAG-Urteil aus 2007, dass es entscheidend ist, dass der
» Antrag 3 Wochen vor der Kündigung bei der Arbeitsagentur eingegangen ist>
Ja, die Rechtsprechung zu § 90 Abs. 2a SGB IX ist unverändert.

» Viele Grüße,
&Tschüß
» Jensen
Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang


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