Kündigung nach Antragstellung auf Gleichstellung (Kündigung)

hackenberger, Friday, 31.08.2012, 11:46 (vor 4264 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ergänzend, der AG sollte über die Antragstellung sofort informiert werden, dann sollte man versuchen bei der AfA eine beschleunigte Antragsbehandlung / Beischeid zu erhalten um noch ggf in der 3 Wochenfrist für die Kündigungsschutzklage hier ggf eine dann ja rückwirkende Gleichstellung einbringen zu können°.


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