Kündigung nach Antragstellung auf Gleichstellung (Kündigung)
Hallo,
ergänzend, der AG sollte über die Antragstellung sofort informiert werden, dann sollte man versuchen bei der AfA eine beschleunigte Antragsbehandlung / Beischeid zu erhalten um noch ggf in der 3 Wochenfrist für die Kündigungsschutzklage hier ggf eine dann ja rückwirkende Gleichstellung einbringen zu können°.