Andere Arbeitszeit (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 06.09.2012, 17:58 (vor 5159 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

» Fazit: AG hat Recht, auch wenn es ggf ungeschickt ist.

Das sehe ich nach der Fallschilderung etwas anders, da eine derartige Änderung u. U. einer Änderungskündigung bedarf.
Da wäre dann die SBV erst mal wieder voll im Boot.

Abgesehen davon muß die "Gefährdung" iSd § 84 Abs. 1 SGB IX ja nicht in der Behinderung begründet sein.

--
&Tschüß

Wolfgang


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