Gleichstellung abgelehnt wegen BR-Tätigkeit (Gleichstellung)
Hallo Funki,
sofern das Ersatzmitglied aktuell nachwirkenden Kündigungsschutz wegen BR-Tätigkeit hat, dann ist ein Widerspruch sinnlos, wenn es nicht um die konkrete Notwendigkeit von individuellen Arbeitserleichterungen geht
Gleichstellungserlass der BA, Nr. 3.5:
http://www.schwbv.de/text/erlass_zur_gleichstellung.pdf
Besteht aktuell kein nachwirkender Kündigungsschutz, ist das Mandat als Ersatz-BRM auch kein Ablehnungsgrund.
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&Tschüß
Wolfgang