Gleichstellung abgelehnt wegen BR-Tätigkeit (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 10.09.2012, 17:49 (vor 4252 Tagen) @ Funki

Hallo Funki,

sofern das Ersatzmitglied aktuell nachwirkenden Kündigungsschutz wegen BR-Tätigkeit hat, dann ist ein Widerspruch sinnlos, wenn es nicht um die konkrete Notwendigkeit von individuellen Arbeitserleichterungen geht
Gleichstellungserlass der BA, Nr. 3.5:
http://www.schwbv.de/text/erlass_zur_gleichstellung.pdf

Besteht aktuell kein nachwirkender Kündigungsschutz, ist das Mandat als Ersatz-BRM auch kein Ablehnungsgrund.

--
&Tschüß

Wolfgang


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