Gleichstellung abgelehnt wegen BR-Tätigkeit (Gleichstellung)

hackenberger, Monday, 10.09.2012, 17:57 (vor 4252 Tagen) @ albarracin

Hallo Funki,

ergänzend zu Wolfgang.

Lese einmal [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=12464]hier![/link]


Fazit: Es kommt auf die begründung für die Notwendigkeit der Gleichstellung an. Also, nicht Schwerpunkt auf Gefährdung wegen Kündiung.

PS: Ersatzmitglieder des BR haben auch nur einen bedingten nachwirkenden Kündugungsschutz von 1 jahr. Letztlich, auch Beamte können gleichgestellt werden. Doch es ist bekannt, bei AN welche einen anderen Kündiugungsschutz haben gibt es immer wieder Probleme. Da hilft aber oft auch das persönliche Gespräch mit dem zuständigen SB bei der AfA.

Auch beachten, nicht jeder Behinderte mit einem GdB von 30 wird Gleichgestellt oder hat einen Rechtsanspruch auf Gleichstellung, was viele nicht beachten. Also die Gründe des SGB IX welche berechtigen Gleichgestellt zu werden beachten.


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