Gleichstellung abgelehnt wegen BR-Tätigkeit (Gleichstellung)

hackenberger, Wednesday, 17.10.2012, 17:17 (vor 4215 Tagen) @ Funki

Hallo,

hier ist auch der BR im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes § 87 BetrVG gefordert. Also mit dem BR gemeinsam prüfen, was können wir hier für den AN erreichen, auch ohne Gleichstellung.

Der AN sollte in jedem Fall zu dem termin, da sonst der Antrag wohl wegen manglender Mitarbeit negatov entschieden wird.

Du kannst gerne mit zum Termin wenn die Beteiligten dem zustimmen. Die Frage wäre nur ist es Freizeit oder bezahlte Arbeitzeit. Rechtlich ist es erst einmal Freizeit, Du kannst aber mit dem AG reden und ihm auch erklären, bei positivem Bescheid, könnte der AG ja Mittel in Anspruch nehmen, vielleicht sagt dann der AG ja, OK = Arbeitszeit.


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