Behinderung der Schwerbehindertentätigkeit, Räumliche Unterbringen (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 12.09.2012, 20:49 (vor 5153 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» ein BR könnte eigentlich wissen, was er lt. BetrVG machen kann / sollte
» wenn Arbeitsplätze gesundheitsgefährdet sind, sein könnten. Das Thema
» betrifft die härteste Mitbestimmung des BR. Arbeits- und Gesundheitsschutz
» § 87 BetrVG, dieses geht bis zu Einrichtung einer Einigungsstelle. Also die
» Schutzgesetze und notfalls auch Ämter/Behörden/BG nutzen.

Tja, der Meinung bin ich auch, aber deutliche Worte sind hier noch nicht gefallen, sondern konfliktfreie Gespräche geführt. Ich fühle mich derzeit leider auch etwas verunsichert, was das angeht und vermisse eine deutliche Stellungnahme der Freigestellten und letztendlich des Betriebsrates.

» Der AG muss nicht nur für Mandatsträger gem- der betreffenden Gesetz
» geeignete Räume zur Verfügung stellen. Räume welche gesundheitsgefährdet
» sind/ sein können, sind eben nun einmal nicht geeignet. Kommt er dieser
» Pflicht nicht nach, kann es eine behinderung im Mandat darstellen. Doch
» dann muss man wie in den Gesetzen vorgesehen handeln.

Leider bringt unser AG so Totschlagargumente wie "Raumnot" bzw. keine weiteren Möglichkeiten vorhanden (Anmerkung - wir befinden uns gerade in einer Umbauphase bzw. sollen demnächst Einhäusig werden. Leider hat sich herausgestellt, dass das Raumkonzept bereits jetzt schon zu klein ist ...., was ich mal unkommentiert stehen lassen will.

» PS: Man muss auch hier nicht Tage abwarten. Im Gegenteil, bei
» Gesundheitsgefährdung hat man sogar per Gesetz das Recht sofern der AG
» nicht sofort Abhilfe schafft die Arbeitskraft zu verweigern/
» Zurückbehaltungsrecht. Dieses sollte man aber stets nur nach Beratung durch
» einen Anwalt machen.
Das werde ich auch tun und zwar spätestens, wenn ich am Montag meine Arbeit wieder aufnehme und vor allem die Beschwerden wieder auftreten. die Behinderung meiner Tätigkeit schließ ich dann gleich hinten an.»
»
» Fazit: Der BR sollte hier seinen Aufgaben nachkommen und Dinge angehen.
» Besonders da ja schon negative gesundheitliche Auswirkungen wohl entstanden
» sind. Auch dass wo sind die Räumlichkeiten, also kann man AN zumuten diese
» dort aufzusuchen (physische Belastungen) sind hier zu beachten.

Der Meinung bin ich auch, nur im Moment bin ich die scheinbar einzige, die hier auf wirklichen Widerstand gebürstet ist. Werde mit meinen Kollegen in den nächsten Tagen nochmal sprechen.

Danke erstmal für Deine Hinweise, hilft mir bei meiner Argumentation schon mal weiter.
Drück mir den Daumen, dass die leidige Geschichte bald vom Tisch ist, die geht mir nämlich ziemlich an die Nieren.:-(

Gruß Andrea


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