Ist Azb wahlberechtigt? (Wahlen)
Als Betriebsrat unserer Firma stehe ich vor der Aufgabe jetzt eine Wahl zur Schwerbehinderten Vertretung anzusetzen da wir ab 01.08.2005 jetzt 5 (mich eingeschlossen) Schwerbehinderte sind. Frage unserer Personalabteilung ist, ob einer der fünf, da Lehrling im 1. Lehrjahr, hier nicht als vorübergehend Beschäftigter gilt und so keine Wahl abgehalten werden muß.
Bitte um Hilfe
Dank und Gruß Kurt Will