Ist Azb wahlberechtigt? (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 15.09.2005, 11:43 (vor 6807 Tagen) @ Kurt Will

Hallo Kurt,
da liegt euere Personalabteilung völlig falsch.

Eine Schwerbehindertenvertretung muss nach SGB XI §94 Abs. 1 Satz 1 in allen Betrieben und Dienststellen gewählt werden, in denen mindestens fünf schwerbehinderte Menschen bzw. nach § 2 Abs. 3 SGB IX Gleichgestellte nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Eine „nicht nur vorübergehende Beschäftigung“ liegt – in Anlehnung an § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX – bei mindestens sechsmonatiger Dauer des Arbeitsverhältnisses vor (Neumann/Pahlen, Rdnr. 7 und Gröninger/Thomas, Rdnr. 5 jeweils zu § 24 SchwbG; Kossens/von der Heide/Maaß, § 94 Rdnr. 7; a. A. Cramer, Rdnr. 5 zu § 24 SchwbG, der auf die Achtwochenfrist des § 73 Abs. 3 SGB IX abstellen will). Hierbei genügt es, wenn die erforderliche Mindestzahl am Tag der Wahl vorliegt (Basiskommentar Rdnr. 1 zu § 24 SchwbG).
Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 vor, ist eine Vertrauensperson sowie wenigstens ein stellvertretendes Mitglied für den Vertretungsfall zu wählen.

Infos über Ablauf der Wahl etc. unter: http://www.schwbv.de/wahlen.html

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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