Ist Azb wahlberechtigt? (Wahlen)
Auszug aus den Wahlunterlagen und der Wahlbroschüre des LWV Westpalen-Lippe, die den Druck für alle LWV's gemacht hat (Stand: Oktober 2001 für die Wahlen 2002)
Seite 9, Punkt 1.2 Mindestens 5 Schwerbehinderte
Zitat:
Schwerbehinderte Auszubildene zählen ebenfalls mit, obwohl sie gemäß §74 Abs. 1 SGB IX bei der Ermittlung der Beschäftigungspflichtzahlen nicht mitgerechnet werden; denn sie sind tatsächlich beschäftigt.
Grüße
J.Schmitt