Ist Azb wahlberechtigt? (Wahlen)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Thursday, 15.09.2005, 12:51 (vor 6807 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Auszug aus den Wahlunterlagen und der Wahlbroschüre des LWV Westpalen-Lippe, die den Druck für alle LWV's gemacht hat (Stand: Oktober 2001 für die Wahlen 2002)
Seite 9, Punkt 1.2 Mindestens 5 Schwerbehinderte
Zitat:
Schwerbehinderte Auszubildene zählen ebenfalls mit, obwohl sie gemäß §74 Abs. 1 SGB IX bei der Ermittlung der Beschäftigungspflichtzahlen nicht mitgerechnet werden; denn sie sind tatsächlich beschäftigt.

Grüße
J.Schmitt


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