Bewerbung von schwerbehinderte Mitmenschen (Allgemeines)

Andrea W., Thursday, 15.09.2005, 12:13 (vor 6815 Tagen) @ juma

Hallo Juma,
wie sollst Du denn wissen, welche Qualifikation die anderen Bewerber im Vergleich zu dem behinderten Bewerber haben, wenn dir die Unterlagen nicht vorgelegt werden. Zumindest auf die Bewerber hast Du sinnvoller Weise einer Anspruch, die in die engere Wahl gekommen sind, die Bewerbung des schwerbeh. ist dir auf jeden Fall vorzulegen. Anhand der Aktenlage und dem Anforderungsprofil kannst Du von vornherein bereits entscheiden, ob es a) Sinn macht, den beh. Bewerber zu laden (bei gleicher Eignung z.B.) oder b) der beh. Bewerber aufgrund seiner Qualifikation erst gar nicht in Betracht kommt. In jedem Fall ist dann eine möglichst schriftliche Stellungnahme der SBV erforderlich.
Wenn nicht so verfahren wird, hättest Du ja niemals die Möglichkeit, sachlich für eine Einstellung eines beh. Bewerbers zu argumentieren. Und der Wahlspruch heißt nun mal "bei gleicher Eignung bevorzugt einzustellen".

Lass nicht locker, die müssen dir die Unterlagen zur Verfügung stellen und übrigens, bei den Einstellungsgesprächen kannst Du und solltest Du teilnehmen, sobald ein Behinderter geladen ist. Ansonsten halte Dich ganz einfach an die Gesetze wie bereits schon empfohlen.
Gruß Andrea und viel ERfolg.


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