Bewerbung von schwerbehinderte Mitmenschen (Allgemeines)
Hallo Juma,
diese Handlungsweise des AG ist ein Verstoß gegen den § 81 SGB IX und könnte einen Schadenersatzanspruch auslösen.
In der zeitschrift ZTR Heft 4/2005 gab es einen guten Beitrag zum Thema Schadenersatzanspruch.
Dr. Stefan Braun
Der Entschädigungsanspruch schwerbehinderter Menschen wegen der Benachteiligung in einem Beschäftigungsverhältnis
www.huethig-jehle-rehm.de/journals
Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-RehmDie
Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR)