Bewerbung von schwerbehinderte Mitmenschen (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 15.09.2005, 13:30 (vor 6815 Tagen) @ juma

Hallo Juma,

diese Handlungsweise des AG ist ein Verstoß gegen den § 81 SGB IX und könnte einen Schadenersatzanspruch auslösen.

In der zeitschrift ZTR Heft 4/2005 gab es einen guten Beitrag zum Thema Schadenersatzanspruch.

Dr. Stefan Braun
Der Entschädigungsanspruch schwerbehinderter Menschen wegen der Benachteiligung in einem Beschäftigungsverhältnis

www.huethig-jehle-rehm.de/journals
Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-RehmDie

Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR)


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